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Reglement

STOCK-CAR REGLEMENT
 
Zur Gewährleistung gleicher Chancen für jeden Fahrer und zur Sicherheit aller am Stock-Car Beteiligten, also auch Zuschauer, wurden eine Vielzahl von Bestimmungen aufgestellt, nach denen es sich zu richten gilt.
 
1.       Streckenbeschreibung
1.1     Die Strecke befindet sich in Hartha, Richtung Reinsdorf direkt hinter dem Bahnhof (alte Getreide AG)
1.2     Rundkurs ca. 650 m lang, 80% Beton und 20% Lehmboden
2.       Fahrzeugklassen
Klasse I è bis 1300 ccm
Klasse II è über 1300 ccm bis 1600 ccm
Klasse III è über 1600 ccm offen (kein Allrad)
Klasse IV è Trabi
Klasse V è Buggy
3.       erforderlicher Fahrzeugzustand
3.1     Alle Schutzvorrichtungen sind konstruktiv anzubringen, dass sie innerhalb der originalen Fahrzeugkonturen, ausgenommen Front- und Heckschutz, verlaufen.
3.2     Seitliche Schutzvorrichtungen sind abzudecken.
3.3     Die Abdeckung kann mit Originalteilen bzw. mit Blechen, die den Originalteilen ähnlich gestaltet werden und nicht stärker als 4 mm sind, erfolgen.
3.4     Öffnungen an den Fahrzeugseiten und nach hinten sind für eventuelle Bergungsmaßnahmen des Fahrers freizuhalten.
3.5     Die Türen müssen während der Fahrt gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein. Zum Schutz des Fahrers ist es erwünscht eine Stahlplatte an der Fahrerseite anzubringen.
3.6     Scheiben, Glas, Kunststoffteile, Rücksitzbank und Beifahrersitz sind komplett vor der Anreise zu entfernen und fach- und umweltgerecht zu entsorgen.
3.7     linkes Fenster und Frontscheibe zum Schutz vor Steinschlag verdrahten, Materialstärke des Drahtes mindestens 2 mm, Feldbreite: 1,5 x 1,5 (nicht mehr)
3.8     Überrollbügel, der im Falle eines Überschlages die Sicherheit des Fahrers garantiert (dieser muss mindestens an 5 Punkten mit dem Bodenblech verschraubt oder verschweißt sein); es ist unbedingt darauf zu achten, dass sich unter den Rohrenden des Überrollbügels eine Stahl bzw. Blechplatte von nicht kleiner als 6 x 10 cm befindet (mindestens 2 mm Dicke).
3.9     Ein Staublicht im Innenraum des Fahrzeugs, dass an der Unterkante des Daches angebracht wird, ist Pflicht!, Mindestmaß: 8 x 8 cm und es muss auf Dauerplus geklemmt sein. Zusätzliche Bremslichter im Innenraum sind erlaubt, jedoch keine Pflicht.
3.10 Ein Blech von mindestens 30 x 30 cm für die vorgesehene Startnummer muss auf dem Fahrzeugdach
        fest verschraubt, genietet oder verschweißt werden.
3.11 Doppelvergaser, scharfe Nockenwelle oder Fächerkrümmer dürfen zum Einsatz gebracht werden.
3.12 Ein Sturzhelm sowie ein Sicherheitsgurt  (H-Gurt) gehören zur Grundausrüstung.
3.13 Es sind alle Reifen erlaubt.
3.14 Es werden nur Tourenwagen zugelassen.
3.15 Sollte der Überrollbügel offensichtlich die Sicherheit des Fahrers nicht gewährleisten, wird das  
        Fahrzeug nicht zum Start zugelassen.
3.16 Fahrzeuge die mit einem Glasdach bzw. Glashubdach versehen waren, müssen die Öffnung mit einem
        Blech von mindestens 2 mm abdecken (nur verschweißen oder verschrauben).
4.       Front und Heckschutz
4.1     Als Material ist Stahlrohr bis 2 Zoll oder Vierkantprofil bis max. 10 x 10 mm zu verwenden.
4.2     An den Schnittenden sind Rohrbögen bzw. Materialabwinkelungen von 45 ° anzubringen.
4.3     Der Einsatz von Vollmaterial ist nicht gestattet.
5.       Anbaumaßnahme der Schutzvorrichtung
5.1     Der tiefste Punkt wird in Höhe der Originalstoßstange, der höchste Punkt an der Unterkante der Motorhaube und des Kofferraumdeckels fixiert.
5.2     Die Schutzvorrichtung am Front- und Heckbereich dürfen an keiner Stelle größer als 10 cm von der Fahrzeugkante entfernt sein und dürfen in der Breite die seitliche Fahrzeugkontur nicht überragen.
5.3     Die Fahrerseite ist durch ein Rohr von mindestens 1,5 Zoll gegen Seitenaufprall zu sichern.
5.4     Sitze mit Kopfschutz (Nackenstütze) sind Vorschrift.
5.5     Originaltank bzw. nachgerüsteter Tank an sicherem Einbauort mit max. 20 l Kraftstoff.
5.6     Als Kühlflüssigkeit nur Wasser ohne Zusätze verwenden.
6.       Fahrer
6.1     Mindestalter 18 Jahre
6.2     Während der Läufe ist Alkoholgenuss strengstens untersagt.
6.3     Während der Läufe besteht Helmpflicht (inkl. Visier oder Brille)!
6.4     Während der Läufe besteht Nackenschutzpflicht!
6.5     Zum Schutz der Umwelt ist eine Ölwanne und Schutzplane bei Aufforderung der Rennleitung vorzuzeigen.
6.6    Teams und Fahrer, die ihre Fahrzeuge nicht nach der Straßenverkehrsordnung transportieren, werden zum Start nicht zugelassen.
7.       Stock-Car Ablauf
7.1     Die Fahrer dürfen nur mit den von ihnen gemeldetem Fahrzeug teilnehmen.
7.2     Die Nutzung von Fahrzeugen disqualifizierter bzw. ausgeschiedener Fahrer ist nicht zulässig.
7.3     Nur Fahrer die eine Haftungserklärung unterschrieben haben, dürfen auch starten. Teilnehmer und Fahrzeugeigentümer geben mit der Nennung die Erklärung zur Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ab.
7.4     Es wird ein Punkte-System gefahren das aus dem Speedway abgeleitet ist. Dabei werden je nach Starterzahl Qualifizierungsläufe absolviert bei denen Punkte nach Platzierung gesammelt werden. Nach allen Quali.-läufen werden die Punkte zusammengezählt. Die Fahrer mit den zehn höchsten Punktzahlen nehmen am Finallauf teil. Wer diesen Finallauf gewinnt ist letztendlich der Sieger.
7.4.1 In der Buggyklasse werden die Punkte der gesamten Läufe zusammengezählt und daraus der Sieger ermittelt. 
7.5     Eine Wertung erfolgt nur, wenn das führende Fahrzeug mindestens 50 % der vorgeschriebenen Distanz zurückgelegt hat. Die nachfolgenden Teilnehmer werden nur dann gewertet, wenn sie mindestens 1 Runde zurückgelegt haben.
7.6     Es starten max. 10 Fahrer pro Lauf.
7.7     Das Drängeln in allen Klassen ist erwünscht!
7.8     Die Startaufstellung erfolgt entsprechend der Startnummer und wird von der Rennleitung festgelegt.
7.9     Die Fahrer haben während der Läufe den Weisungen der Rennleitung, Streckenposten und Erfüllungsgehilfen ungedingt Folge zu leisten.
7.10 Helfer haben während des Rennverlaufs nichts auf der Strecke zu suchen (nicht helfen, nicht rücken, nichts reparieren)!
7.11 Bei einem Überschlag oder Fahrzeugdefekt sind die Fahrzeuge   s o f o r t  zu verlassen.
7.12 Bei einem Brand an einem Fahrzeug ist der Lauf sofort zu unterbrechen.
7.13 Es ist auf Durchfahrmöglichkeiten der Rettungsfahrzeuge zu achten (bei Rennen sowie im
        Fahrerlager)
7.14 Abgewunkene Fahrzeuge haben in Fahrtrichtung die Strecke zu verlassen.
8.       Flaggensignale
8.1     Folgende Flaggensignale sind unbedingt zu beachten:
8.2     ROT = Rennabbruch
8.3     GELB = „Gefahr“ è Fahrweise anpassen, gegebenenfalls anhalten, Überholverbot
8.4     GRÜN = „Gefahr“ è vorbei
8.5     SCHWARZ = Disqualifikation (wird mit der Nummer angezeigt)
8.6     SCHWARZ/WEIß = Ziel
9.       Protest
9.1     Protest ist unmittelbar nach dem Lauf, noch vor dem Start des nächsten Laufes beim Rennleiter anzumelden.
9.2     Die Protestgebühr beträgt 50,- €.
9.3     Die Entscheidung erfolgt durch den Rennleiter sofort und endgültig.
9.4     Wird dem Protest stattgegeben, erfolgt die Rückerstattung der Protestgebühr.
10.    Fahrerlager
10.1 Nur Fahrer haben kostenlosen Eintritt.
10.2 Die ausgegebene Kennzeichnung ist ständig zu tragen.
10.3 Ohne Kennzeichnung ist der Eintrittspreis zu entrichten.
10.4 Jeder Teilnehmer hat für Ordnung und Sauberkeit auf dem Gelände zu achten, Müllsäcke bitte
        mitbringen.
10.5 Bei mutwilliger Zerstörung bzw. Verschmutzung auf dem Gelände wird eine Strafe von mind. 150,- €
        erhoben.
11.    Teilnahmebedingungen
11.1 Mit der Unterschrift der Teilnahmebedingungen akzeptiert der Fahrer alle Bedingungen des
        Reglements.
11.2 Bei Verstoß gegen die Bedingungen wird der Fahrer von der Veranstaltung ausgeschlossen.
11.3 Die Startgebühr in Höhe von 35,- € ist ungedingt zum vorgeschriebenen Termin zu zahlen.
12.    Sonstiges
12.1 Pro Team 1 Feuerlöscher a 10 kg.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes RISIKO! Es besteht keine Möglichkeit, Ansprüche gegen den Veranstalter oder andere Fahrer zu stellen!
 
 
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